Sicher und pünktlich
zu Behandlung und Reha
Wissenswertes über Patientenfahrten
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Patiententransporten
Willkommen in unserem FAQ-Bereich, in dem wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um Patiententransporte übersichtlich beantworten. Hier finden Sie schnell und unkompliziert Informationen zu Transportmöglichkeiten, Kostenübernahme und notwendige Dokumente. Sollten Sie dennoch eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
Antworten auf Ihre Fragen
Für BG-Patienten
Wie funktioniert das eigentlich mit der BG-Fahrt?
Sie teilen uns Ihre Termine mit, sowie den Ziel- und Abfahrtort. Wir planen Sie bei uns ein und teilen Ihnen die Abholzeit mit.
Muss ich selbst zahlen?
Nein, die Kosten übernimmt vollständig die Berufsgenossenschaft.
Muss ich selbst mit der BG abrechnen?
Nein, Sie müssen sich um gar nichts kümmern, die Abrechnung mit der BG übernehmen wir.
Wie komme ich an einen Transportschein?
Der Transportschein wird von ihrem behandelnden D-Arzt ausgestellt.
Für Reha-Patienten
Wie funktioniert das eigentlich mit der Reha-Fahrt?
Sie geben uns Ihre Termine, Abfahrts- und Zielort bekannt – wir kümmern uns um den Rest und teilen Ihnen Ihre Abholzeit mit
Muss ich selbst zahlen? Wenn ja, wie viel?
Muss ich selbst mit der Rentenversicherung abrechnen?
Nein, das übernehmen wir oder die Rehaklinik. Sie können sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Wie komme ich an einen Transportschein?
Bei Rehafahrten benötigen Sie keinen Transportschein. Die Organisation des Transports erfolgt in der Regel direkt über die Rehaklinik
Für Privat Versicherte
Welche Fahrten kann ich buchen?
Als Privatpatient können Sie bei uns alle medizinisch notwendigen Fahrten buchen. Dazu gehören Fahrten zu Arztterminen, Therapiesitzungen, Behandlungen oder Untersuchungen. Die Kostenübernahme sollten Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären.
Muss ich selbst zahlen? Wenn ja, wie viel?
Muss ich selbst mit der Krankenversicherung abrechnen?
Wie komme ich an einen Transportschein?
Für gesetzlich Versicherte
Welche Fahrten kann ich buchen?
Für gesetzlich Pflichtversicherte Patienten können medizinisch notwendige Fahrten gebucht werden, die von Ihrem Arzt verordnet wurden. Dazu gehören beispielsweise:
Fahrten zum Arzt: z.B. Facharzttermine, Kontrolluntersuchungen
Fahrten zu Therapien: z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
Fahrten zu Behandlungen: z.B. Chemotherapie, Dialyse
Fahrten ins Krankenhaus: z.B. Ambulante Operationen, Voruntersuchungen
Fahrten zur Reha/Kur: (Hier gelten besondere Bestimmungen, bitte sprechen Sie uns an).
Wichtig: Für die meisten dieser Fahrten benötigen Sie eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Eine ärztliche Transport-Verordnung ist in jedem Fall erforderlich.
Muss ich selbst zahlen? Wenn ja, wie viel?
Wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen Sie eine Zuzahlung pro Fahrt zwischen 5-10€ leisten.
Welche Krankenfahrten sind genehmigungsfrei und welche sind genehmigungspflichtig?
Für gesetzlich pflichtversicherte Patienten gilt bezüglich der Genehmigungspflicht von Krankenfahrten folgendes:
Genehmigungsfreie Fahrten (in der Regel):
- Fahrten zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus
- Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus (sofern im Zusammenhang mit der stationären Behandlung)
- Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus
- Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie
- Fahrten zur Dialysebehandlung
- Fahrten zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen (Reha)
- Fahrten bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung (z.B. Rollstuhlfahrer)
- Fahrten von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 und 5
Genehmigungspflichtige Fahrten (in der Regel):
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen bei einem Facharzt, wenn keine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt und keine der oben genannten Ausnahmen zutrifft.
- Fahrten zu anderen Heilmitteln (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie), sofern keine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt.
- Serienbehandlungen (z.B. 6x Physiotherapie) benötigen nur eine Genehmigung für die gesamte Serie.
- Fahrten zu Vorsorge- oder Präventionsmaßnahmen
Wichtig:
Im Einzelfall können Ausnahmen von dieser Regel bestehen.
Es ist immer ratsam, sich vorab bei der Krankenkasse zu informieren, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen bei der Klärung der Genehmigungspflicht behilflich sein und gegebenenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung und beantworten Ihre Fragen zur Genehmigungspflicht.
Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse.
Muss ich selbst mit der Krankenkasse abrechnen?
Nein, die Abrechnung übernehmen wir. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Falls eine Zuzahlung von 5-10€ anfällt, wird diese direkt bei der Fahrt bezahlt. Alle weiteren Kosten klären wir mit Ihrer Krankenkasse.
Wie komme ich an eine Transport-Verordnung?
Als gesetzlich versicherter Patient benötigen Sie eine Transport-Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt oder der Einrichtung, in der Ihre Behandlung stattfindet. Diese muss VOR der Fahrt ausgestellt werden. Die Verordnung muss anschließend von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Wichtig:
Die Verordnung muss die medizinische Notwendigkeit der Fahrt bestätigen
Bei regelmäßigen Behandlungen (z.B. Chemotherapie) kann eine Verordnung für mehrere Fahrten ausgestellt werden
Ohne genehmigte Verordnung müssen Sie die Kosten möglicherweise selbst tragen
Tipp: Sprechen Sie Ihren Arzt rechtzeitig auf die Transport-Verordnung an, damit alle Formalitäten vor Ihrer Fahrt geklärt sind.