Sicher und pünktlich
zu Behandlung und Reha

Wissenswertes über Patientenfahrten

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Patiententransporten

Willkommen in unserem FAQ-Bereich, in dem wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um Patiententransporte übersichtlich beantworten. Hier finden Sie schnell und unkompliziert Informationen zu Transportmöglichkeiten, Kostenübernahme und notwendige Dokumente. Sollten Sie dennoch eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

Antworten auf Ihre Fragen

Für BG-Patienten

Sie teilen uns Ihre Termine mit, sowie den Ziel- und Abfahrtort. Wir planen Sie bei uns ein und teilen Ihnen die Abholzeit mit.

Nein, die Kosten übernimmt vollständig die Berufsgenossenschaft.

Nein, Sie müssen sich um gar nichts kümmern, die Abrechnung mit der BG übernehmen wir.

Der Transportschein wird von ihrem behandelnden D-Arzt ausgestellt.

Für Reha-Patienten

Sie geben uns Ihre Termine, Abfahrts- und Zielort bekannt – wir kümmern uns um den Rest und teilen Ihnen Ihre Abholzeit mit

Nein, die Kranken- oder Rentenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten.

Nein, das übernehmen wir oder die Rehaklinik. Sie können sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Bei Rehafahrten benötigen Sie keinen Transportschein. Die Organisation des Transports erfolgt in der Regel direkt über die Rehaklinik

Für Privat Versicherte

Als Privatpatient können Sie bei uns alle medizinisch notwendigen Fahrten buchen. Dazu gehören Fahrten zu Arztterminen, Therapiesitzungen, Behandlungen oder Untersuchungen. Die Kostenübernahme sollten Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären.

Die Kosten sind abhängig von Abfahrts- und Zielort und müssen individuell berechnet werden. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Als Privatpatient erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnung. Diese reichen Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Die direkte Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen ist leider nicht möglich.
Für Privatpatienten ist ein Transportschein im klassischen Sinne nicht zwingend erforderlich. Wir erstellen Ihnen gerne eine Fahrtenbestätigung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. Sollten Sie dennoch einen Transportschein benötigen, können Sie diesen bei Ihrem behandelnden Arzt anfordern. Bitte klären Sie die Notwendigkeit und die Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab.

Für gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Pflichtversicherte Patienten können medizinisch notwendige Fahrten gebucht werden, die von Ihrem Arzt verordnet wurden. Dazu gehören beispielsweise:

Fahrten zum Arzt: z.B. Facharzttermine, Kontrolluntersuchungen
Fahrten zu Therapien: z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
Fahrten zu Behandlungen: z.B. Chemotherapie, Dialyse
Fahrten ins Krankenhaus: z.B. Ambulante Operationen, Voruntersuchungen
Fahrten zur Reha/Kur: (Hier gelten besondere Bestimmungen, bitte sprechen Sie uns an).

Wichtig: Für die meisten dieser Fahrten benötigen Sie eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Eine ärztliche Transport-Verordnung ist in jedem Fall erforderlich.

Wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen Sie eine Zuzahlung pro Fahrt zwischen 5-10€ leisten.

Für gesetzlich pflichtversicherte Patienten gilt bezüglich der Genehmigungspflicht von Krankenfahrten folgendes:

Genehmigungsfreie Fahrten (in der Regel):
  • Fahrten zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus
  • Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus (sofern im Zusammenhang mit der stationären Behandlung)
  • Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus
  • Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie
  • Fahrten zur Dialysebehandlung
  • Fahrten zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen (Reha)
  • Fahrten bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung (z.B. Rollstuhlfahrer)
  • Fahrten von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 und 5
Genehmigungspflichtige Fahrten (in der Regel):
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen bei einem Facharzt, wenn keine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt und keine der oben genannten Ausnahmen zutrifft.
  • Fahrten zu anderen Heilmitteln (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie), sofern keine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt.
  • Serienbehandlungen (z.B. 6x Physiotherapie) benötigen nur eine Genehmigung für die gesamte Serie.
  • Fahrten zu Vorsorge- oder Präventionsmaßnahmen
Wichtig:

Im Einzelfall können Ausnahmen von dieser Regel bestehen.
Es ist immer ratsam, sich vorab bei der Krankenkasse zu informieren, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen bei der Klärung der Genehmigungspflicht behilflich sein und gegebenenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung und beantworten Ihre Fragen zur Genehmigungspflicht.

Diese Antwort dient der allgemeinen Information und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse.

Nein, die Abrechnung übernehmen wir. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Falls eine Zuzahlung von 5-10€ anfällt, wird diese direkt bei der Fahrt bezahlt. Alle weiteren Kosten klären wir mit Ihrer Krankenkasse.

Als gesetzlich versicherter Patient benötigen Sie eine Transport-Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt oder der Einrichtung, in der Ihre Behandlung stattfindet. Diese muss VOR der Fahrt ausgestellt werden. Die Verordnung muss anschließend von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Wichtig:

Die Verordnung muss die medizinische Notwendigkeit der Fahrt bestätigen
Bei regelmäßigen Behandlungen (z.B. Chemotherapie) kann eine Verordnung für mehrere Fahrten ausgestellt werden
Ohne genehmigte Verordnung müssen Sie die Kosten möglicherweise selbst tragen

Tipp: Sprechen Sie Ihren Arzt rechtzeitig auf die Transport-Verordnung an, damit alle Formalitäten vor Ihrer Fahrt geklärt sind.

Unsere Partner in der Region

Die Zusammenarbeit mit renommierten Partnern in der Region ist uns wichtig. So gewährleisten wir höchste Qualitätsstandards und einen zuverlässigen Service für unsere Patienten. Erfahren Sie mehr über unsere Kooperationspartner:

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